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Wollen Sie den niederländischen Markt betreten?
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Sie möchten erfolgreich in den Niederlanden unternehmen und können Unterstützung gebrauchen? Wir stehen Ihnen gerne bei.
[/vc_column_text][vc_empty_space height=”39px”][button style=”white” target=”_self” hover_type=”default” text=”Kontakt” link=”https://salkinfinance.com/contact”][/qode_elements_holder_item][/qode_elements_holder][/vc_column][/vc_row][vc_row css_animation=”” row_type=”row” use_row_as_full_screen_section=”no” type=”grid” anchor=”download” angled_section=”yes” angled_section_position=”top” angled_section_direction=”from_right_to_left” text_align=”left” background_image_as_pattern=”without_pattern” z_index=””][vc_column][vc_empty_space height=”66px”][vc_column_text]
Ihr Spezialist in den Niederlanden
[/vc_column_text][vc_empty_space height=”31px”][vc_column_text]Wir sind Ihnen gerne Behilflich bei der Gründung und der Verwaltung einer niederländischen Gesellschaft.
SALKIN Finance bietet deutschsprachige Begleitung bei:[/vc_column_text][vc_empty_space height=”31px”][vc_column_text]
- Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlüsse;
- Steuererklärungen in den Niederlanden;
- Steuerliche und juristische Beratung;
- Gründung einer Gesellschaft;
- Eintragung einer Zweigniederlassungen;
- Gesellschftsverträge;
- Unternehmenskauf;
- Auslösungen und Änderungen.
[/vc_column_text][vc_empty_space height=”31px”][vc_column_text]Die Gründung einer niederländischen Gesellschaft (vergleichbar mit einer deutschen GmbH) erfolgt in den meisten Fällen in Form einer so genannten BV (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid). Wir können den gesamten Gründungsvorgang in Zusammenarbeit mit einem Notar abwickeln. Hiermit werden Fehler bei der Erstellung des niederländischen Gesellschaftsvertrag vermieden.
Seit 2012 kann eine Gesellschaft in den Niederlanden unter vereinfachten Voraussetzungen gegründet werden (Flex-BV).
Wir können Ihnen selbstverständlich auch behilflich sein bei der Registrierung eine unselbständigen Niederlassung in den Niederlanden behilflich sein. Dieses bietet Vorteile weil sie wenig Bürokratisch und kostenintensiv ist. Eine spätere Umgründung ist jederzeit möglich. Eine unselbständige Niederlassung muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Niederlassung hat juristisch keine Selbständgkeit und dies bedeutet dass das deutsche Unternehmen für Forderungen aus Geschäften der Niederlassung haftet. Die Niederlassung ist im steuerlichen Sinne eine Betriebsstätte und macht Teil des Deutsch-Niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens aus. Gewinne der Niederlassung sind daher in den Niederlanden steuerpflichtig. In Deutschland wird für den bereits in den Niederlanden besteuerten Gewinnanteil der Niederlassung eine Steuerfreistellung gewährt.[/vc_column_text][vc_empty_space height=”31px”][vc_column_text]
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf unter: + 31 40 220 1946 oder nlgruenden@salkinfinance.com
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